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Art. 1 Name, Sitz, Zweck und Zugehörigkeit
1.1 Unter dem Namen Pétanque Club Oberwil (PCO) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.
1.2 Sitz des Vereins PCO ist Oberwil.
1.3 Der Verein bezweckt die Pflege und Ausübung des Pétanque-Sports, ist bestrebt, für die weitere Verbreitung des Pétanque-Sports in der Region Weinland besorgt zu sein und bezweckt die Pflege der guten Kameradschaft und Geselligkeit.
1.4 Der PCO ist politisch und konfessionell neutral.
1.5 Der PCO ist Mitglied des SAP/Swiss Pétanque.
Art. 2 Mitgliedschaft
Beim PCO sind folgende Mitgliedschaften möglich:
- Aktivmitglied mit Lizenz
- Passivmitglieder
- Ehrenmitglieder
- Junioren
- Gönner
2.1 Aktivmitglieder
Ab dem 18. Altersjahr – mit oder ohne Turnierlizenz – sind beitragspflichtig mit allen Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft.
2.3 Passivmitgliedschaft
Mitglieder aller Altersgruppen, welche ihr Interesse am Verein durch die Entrichtung eines Passivmitgliederbeitrages bekunden. Passivmitglieder sind beitragspflichtig und haben an der Mitgliederversammlung weder Stimm- noch Wahlrecht.
2.4 Juniorenmitgliedschaft
Mit oder ohne Turnierlizenz – bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr, danach Übertritt in die Aktivmitgliedschaft. Juniorenmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht und zahlen keine Vereinsbeiträge - sie haben die Rechte und Pflichten eines Aktivmitgliedes.
2.5 Gönner
Ausserhalb des Vereins PCO stehende Personen oder Firmen, welche einen Beitrag entrichten und kein Anrecht auf Mitgliedschaft irgendwelcher Art stellen – sie erhalten die üblichen Vereinsmitteilungen.
2.6 Ehrenmitglieder
Personen, die auf Grund ihrer besonderen Verdienste um den PCO vom Vorstand vorgeschlagen und von der MV als solche ernannt werden, oder eine mehr als 20-jährige Aktivmitgliedschaft aufweisen. Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag und der Lizenzgebühr befreit.
Art. 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
3.1 Neueintritt, Austritte und Übertritte innerhalb der Mitgliedschaft sind dem Vorstand schriftlich einzureichen.
3.2 Mitglieder welche die Statuten oder allfällige Reglemente des PCO vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzen, oder sich der Mitgliedschaft unwürdig erweisen, können durch Vorstandsbeschluss (mit 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder) aus dem Verein ausgeschlossen werden.
3.3 Jedes Mitglied des PCO ist verpflichtet, sich den Statuten, Reglementen, Beschlüssen und Anordnungen des Vereins und dessen Funktionären zu unterziehen.
3.4 Passivmitglieder dürfen die Clubanlage während des Trainings mitbenutzen.
3.5 Passivmitglieder, die an der MV in den Status Aktiv übertreten und gewählt werden, haben sogleich das Stimm- und Wahlrecht.
3.6 Austrittsbegehren werden auf Ende Vereinsjahr genehmigt, sofern die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind.
Art. 4 Organisation
4.1 Die Organe des PCO sind
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- die Kommissionen
- die offiziellen Vereinsmitteilungen
- die Kontrollstelle (Revisoren)
4.2 Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung (MV)
4.3 Die ordentliche MV wird einmal jährlich (vor der SAP Delegierten Versammlung) drei Wochen im Voraus mit Traktandenliste durch den Vorstand ein-berufen. Die Traktandenliste wird durch den Vorstand festgesetzt. Der Punkt Mutationen wird vor dem Punkt Wahlen behandelt.
4.4 Anträge der Mitglieder sind mindestens zwei Wochen vor der MV schriftlich an den Vorstand einzureichen.
4.5 Eine ausserordentliche MV findet statt, wenn 1/3 der Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Vorstand kann jederzeit unter Begründung, eine ausserordentliche MV einberufen.
4.6 Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, auf Verlangen von mindestens 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten, geheim.
Mit Ausnahme des Präsidenten (Vorsitzenden) sind die Vorstandsmitglieder Stimm- und Wahlberechtigt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident (Vorsitzender) den Stichentscheid. Die MV fasst ihre Beschlüsse mit dem absoluten Mehr. Beschlüsse über die Auflösung des Vereins, über eine Fusion und die Verwendung des Vermögens, bedürfen ¾ Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
4.7 Der Vereinsvorstand wird an der MV für die Dauer von zwei Jahren gewählt Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und mindestens zwei weiteren Aktivmitgliedern – mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
4.8 Der Vereinsvorstand ist verantwortlich für sämtliche Verwaltungs- und Planungsaufgaben, welche den PCO betreffen.
Für einzelne Anlässe werden Kommissionen gebildet, welche dem Vorstand unterstehen. Die Vorstandsmitglieder sowie die Kommissionen werden mit Pflichten- und Aufgabenheften ausgestattet.
4.9 Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren und einem Ersatzrevisor, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der MV schriftlich Bericht – sie stellt der MV Antrag auf Erteilung oder Verweigerung der Décharge gegenüber dem Kassier.
4.10 Einmal im Jahr wird eine Frühlingsversammlung für alle Aktivmitglieder durchgeführt. An dieser Versammlung können keine grundlegenden Entscheide gefällt werden. Der Vorstand orientiert über die bevorstehende Spielsaison. Die Mitglieder können Anregungen und Vorschläge über den Spielbetrieb einbringen. Sie dient auch als Kontrolle für die an der MV gefassten Beschlüsse und Änderungen.
Art. 5 Kassawesen
5.1 Das Vereinsjahr dauert vom 01.10. bis 30.09. des folgenden Jahres.
5.2 Die MV legt die Mitgliederbeiträge fest. Die Vereinsmitglieder haben die festgesetzten Beiträge innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufforderung zu leisten.
5.3 Für neueintretende Aktivmitglieder beginnt die Beitragspflicht auf Beginn des nächsten Geschäftsjahres. Passivmitglieder bezahlen bei Eintritt in den Verein auch den gesamten Mitgliederbeitrag für das laufende Geschäftsjahr.
5.4 Innerhalb des Vereins besteht keine Versicherung für Mitglieder – es ist Sache jedes einzelnen Mitgliedes sich zweckmässig zu versichern.
5.5 Einnahmen jeder Art sind dem Verein oder eine Kommission gutzuschreiben. Sämtliche Mitglieder führen ihre Vereinstätigkeit ehrenamtlich aus. Unkosten werden gegen Belege zurückerstattet. Über die Verwendung von Einnahmen aus speziellen Aktionen entscheidet der Vorstand unter Vorbehalt durch die MV.
5.6 Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen - jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 6 Schlussbestimmungen
6.1 Kommt im Falle der Auflösung des Vereins oder einer Fusion kein Entscheid über die weitere Verwendung des Vereinsvermögens zustande, so wird mit dem Vermögen ein Fond gegründet, welcher dem nächsten Verein in der Region, der die gleichen Ziele verfolgt wie der PCO in vollem Umfang zugutekommt. Aus diesem Grund wird eine spezielle Kommission gebildet, welche dann die Vergabe des Fonds inne hat.
6.2 Die MV behält sich die Beschlussfassung über nicht angekündigte Gegen-stände ausdrücklich vor.
6.3 Eine Änderung dieser Statuten kann nur durch die MV erfolgen und muss in der Traktandenliste vermerkt sein – sie bedarf einer Zustimmung der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Letzte Änderungen MV 15.11.2020